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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2020 - 3 R 234/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2020 - 3 R 234/20 (https://dejure.org/2020,38145)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.11.2020 - 3 R 234/20 (https://dejure.org/2020,38145)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. November 2020 - 3 R 234/20 (https://dejure.org/2020,38145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 47 Abs 6 VwGO, § 42 Abs 2 VwGO, § 4a Abs 3 CoronaV8V ST, § 5a CoronaV8V ST, § 6a CoronaV8V ST
    Antragsbefugnis eines Modehausbetreibers gegen die coronabedingte Schließung von Kultur-, Freizeiteinrichtungen und Gaststätten sowie Tourismusbeschränkungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Pandemiebedingte Schließung von Kultur-, Freizeiteinrichtungen und Gaststätten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2020 - 3 R 234/20
    Hierfür sind die Ausführungen in der Antragsschrift maßgeblich und nicht etwa eine Auswertung des gesamten Prozessstoffs (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - juris Rn. 10).

    Es reicht also aus, dass nach dem substantiierten Vortrag des Antragstellers eine Rechtswidrigkeit des jeweiligen Hoheitsaktes - und zwar gerade mit Blick auf die Rechte des Antragstellers - zumindest als möglich erscheint (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 24. September 1998, a. a. O. Rn. 8 f.).

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2020 - 3 R 234/20
    Ein solcher ist gegeben bei Bestimmungen, die sich gerade auf die berufliche Betätigung beziehen und diese unmittelbar zum Gegenstand haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94 u.a. - juris Rn. 38; Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 - juris Rn. 91).

    Voraussetzung für die Anerkennung solcher faktischen Beeinträchtigungen der Berufsfreiheit ist aber, dass ein enger Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs besteht und dass nicht nur vom Staat ausgehende Veränderungen der Marktdaten oder allgemeinen Rahmenbedingungen eintreten, sondern eine objektiv berufsregelnde Tendenz erkennbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94 - juris Rn. 138 m.w.N.; Beschluss vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - juris Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 CN 1.12 - juris Rn. 24 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2020 - 3 R 234/20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (zum Ganzen: vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2004 - 9 S 1751/02

    Normenkontrollantrag von Radiologen gegen die Einführung der Fachkunden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2020 - 3 R 234/20
    Andernfalls würde nicht hinreichend verlässlich vermieden, dass die objektive Normenprüfung auch in Fällen ausgelöst wird, in denen sich der Antragsteller zwar einer eigenen Rechtsbetroffenheit - auch substantiiert - berühmt, die zur Prüfung gestellte Norm seine Rechtssphäre in Wirklichkeit aber unberührt lässt (vgl. zum Vorstehenden VGH BW, Urteil vom 28. April 2004 - 9 S 1751/02 - juris Rn. 117 ff.).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2020 - 3 R 234/20
    Ein solcher ist gegeben bei Bestimmungen, die sich gerade auf die berufliche Betätigung beziehen und diese unmittelbar zum Gegenstand haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94 u.a. - juris Rn. 38; Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 - juris Rn. 91).
  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 CN 1.12

    Friedhofssatzung; Grabmale; Verwendungsverbot; Kinderarbeit, ausbeuterisch;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2020 - 3 R 234/20
    Voraussetzung für die Anerkennung solcher faktischen Beeinträchtigungen der Berufsfreiheit ist aber, dass ein enger Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs besteht und dass nicht nur vom Staat ausgehende Veränderungen der Marktdaten oder allgemeinen Rahmenbedingungen eintreten, sondern eine objektiv berufsregelnde Tendenz erkennbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94 - juris Rn. 138 m.w.N.; Beschluss vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - juris Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 CN 1.12 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2020 - 1 S 3156/20

    Verbot der Beherbergung von Gästen während der Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2020 - 3 R 234/20
    Etwas Anderes folgt auch nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15. Oktober 2020 (- 1 S 3156/20 - juris).
  • BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10

    Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2020 - 3 R 234/20
    Voraussetzung für die Anerkennung solcher faktischen Beeinträchtigungen der Berufsfreiheit ist aber, dass ein enger Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs besteht und dass nicht nur vom Staat ausgehende Veränderungen der Marktdaten oder allgemeinen Rahmenbedingungen eintreten, sondern eine objektiv berufsregelnde Tendenz erkennbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94 - juris Rn. 138 m.w.N.; Beschluss vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - juris Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 CN 1.12 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2020 - 3 R 234/20
    Eine Beschränkung auf die subjektiven Rechte des Antragstellers findet nicht (mehr) statt; vielmehr kann das Normenkontrollgericht die Norm auch aus Gründen für nichtig erklären, die die subjektiven Rechte des Antragstellers nicht berühren (st. Rspr.; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 4 BN 59.00 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2020 - 3 R 234/20
    Hierzu bedarf es der hinreichend substantiierten Darlegung von Tatsachen, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass der Antragsteller in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt wird (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 - juris Rn. 12; Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 4 BN 19.12 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung

  • BVerfG, 04.10.1991 - 1 BvR 314/90

    Bloße Gewinn- und Umsatzchancen sowie tatsächliche Gegebenheiten und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 3 R 126/20

    Antragsbefugnis des Betreibers von Drogeriemärkten für einen Antrag auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 55/20

    Normenkontrolle; Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche

    Sie kann jedenfalls geltend machen, durch die angegriffene Verordnungsregelung, aufgrund welcher es der Antragstellerin untersagt war, ihre Warenhäuser im Hoheitsgebiet des Antragsgegners für den Publikumsverkehr zu öffnen, in ihrem Recht aus Art. 12 Abs. 1 GG verletzt zu sein (allgemein zur Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO: Beschluss des Senates vom 19. November 2020 - 3 R 234/20 - juris Rn. 54 ff. m.w.N.).

    Er erfasst nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern; bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten werden hingegen auch unter dem Gesichtspunkt des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes nicht geschützt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 - juris Rn. 86; Beschlüsse des Senates vom 19. November 2020 - 3 R 234/20 - juris Rn. 64 und vom 16. Juli 2020 - 3 R 126/20 - juris Rn. 23).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20

    Normenkontrolle; Schließung von Gaststätten im April 2020 wegen der

    Sie kann jedenfalls geltend machen, durch die angegriffene Verordnungsregelung, aufgrund welcher es der Antragstellerin untersagt war, ihre im Hoheitsgebiet des Antragsgegners betriebene Kneipe für den Publikumsverkehr zu öffnen, in ihrem Recht aus Art. 12 Abs. 1 GG verletzt zu sein (allgemein zur Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO: Beschluss des Senates vom 19. November 2020 - 3 R 234/20 - juris Rn. 54 ff. m.w.N.).

    Er erfasst nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern; bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten werden hingegen auch unter dem Gesichtspunkt des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes nicht geschützt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 - juris Rn. 86; Beschlüsse des Senates vom 19. November 2020 - 3 R 234/20 - juris Rn. 64 und vom 16. Juli 2020 - 3 R 126/20 - juris Rn. 23).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2021 - 3 R 94/21

    Schnelltestpflicht für Schulen nach summarischer Prüfung verhältnismäßig

    Nach ihrem Vorbringen erscheint es jedenfalls als möglich, dass der Antragsteller zu 3. und die Antragstellerin zu 4. als Schüler durch die angegriffene Norm zumindest in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und die Antragstellerin zu 1. sowie der Antragsteller zu 2. in ihrem Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 verletzt werden (vgl. zur Antragsbefugnis im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO Beschlüsse des Senates vom 16. Juli 2020 - 3 R 126/20 - juris Rn. 12 ff. m.w.N. und vom 19. November 2020 - 3 R 234/20 - juris Rn. 54 ff.).
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